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Abzocke im Internet - Die dreistesten Betrügereien der Internetmafia


Thema Vorratsdatenspeicherung

Seit 1. Januar ist es nun amtlich: “Big Brother Is Watching You” - auch und gerade in Sachen Internet. In der Bundesrepublik Deutschland trat zum Jahreswechsel der zweite Teil des neuen Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung in Kraft, welches die Protokollierung sämtlicher Internetzugänge und Zugriffe auf Mailkonten ermöglicht (der erste Teil wurde bereits zum 1. Januar 2008 in die Tat umgesetzt).

Der erste Teil des Gesetzes ermöglichte die verdachtsunabhängige Informationssspeicherung, wer mit wem ein Telefongespräch geführt hat und wer wem eine SMS geschickt hat über einen Zeitraum von sechs Monaten. Verdachtsunabhängig bedeutet in diesem Zusammenhang, dass nicht nur die Kommunikation potentieller Straftäter aufgezeichnet wird, sondern gewissermaßen “ins Blaue hinein” protokolliert wird. Der Datenzugriff ist möglich für Polizei und Staatsanwaltschaft, aber auch ausländische Behörden können sich Einblick verschaffen.

Der zweite Teil des Vorratsdatenspeicherungsgesetzes erweitert den Zugriff nun auf das Internet. Ebenfall sechs Monate lang lässt sich nun feststellen, wer wann wie (IP-Adresse!) mit dem Internet verbunden war, auch der E-Mail-Verkehr wird aufgezeichnet.

Das entsprechende Gesetz wurde am 9. November 2007 mit den Stimmen von CDU, CSU und SPD und gegen den Widerstand von FDP, Grünen und Linken verabschiedt. Mittlerweile formiert sich in weiten Teilen der Bevölkerung wachsender Widerstand gegen den Überwachungsstaat Deutschland, an erster Stelle zu nennen ist in diesem Zusammenhang eine von 34.000 Menschen unterzeichnete und bereits beim Bundesverfassungsgericht eingereichte Verfassungsbeschwerde. Erste Reaktion der Karlsruher Richter sind zwei einstweilige Anordnungen, welche die Herausgabe der gespeicherten Daten bereits einschränken. Eine endgültige Entscheidung steht aber noch aus.

Vom rechtlichen Standpunkt aus betrachtet ist der entscheidende Kritikpunkt die verdachtslose Datenprotokollierung. Es fehlt an einer Bindung an eine Einschreitschwelle und an eine Tatsachenbasis, es existiert keine hinreichende Wahrscheinlichkeit für eine von den Betroffenen ausgehende Rechtsverletzung. Das Bundesverwaltungsgericht äußerste in einer Stellungnahme “Zweifel, ob der in der Vorratsdatenspeicherung liegende Grundrechtseingriff in Art. 10 Abs. 2 Satz 1 GG gerechtfertigt ist.”

Auch die Internetgemeinde hat mittlerweile zahlreiche Initiativen gegen die Datenprotokollierung ohne Verdachtsmomente ins Leben gerufen, an erster Stelle zu nennen ist hier sicherlich die Webseite www.vorratsdatenspeicherung.de, welche alle Internetnutzer zu einer konzertierten Protestaktionen bewegen möchte: “Zum Auftakt des Wahljahres 2009 lassen SPD und CDU/CSU alle unsere Internetzugänge, Internettelefonie und E-Mail-Nutzung verdachtslos protokollieren. Wir Internetnutzer protestieren - Stoppt die Vorratsdatenspeicherung!”

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Info:
Thema Vorratsdatenspeicherung ist Beitrag Nr. 18
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admin am 10. Januar 2009 um 17:22
Kategorie:
Rechtliches
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