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Abzocke im Internet - Die dreistesten Betrügereien der Internetmafia


Klingelton-Abos bei Minderjährigen

Ein interessantes Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte dürfte dem Klingelton-Krösus Jamba! ganz und gar nicht schmecken. Das Gericht entschied nämlich, dass die Kosten für ein Klingelton-Abo weder vom minderjährigen Besteller noch von den Eltern getragen werden müssen.

Konkret sah der Streitfall folgendermaßen aus. Ein Vater stellte seiner Tochter ein Handy mit Laufzeitvertrag zur Verfügung, der Handyvertrag lief auf den Namen des Vaters. Die Tochter wiederum tätigte über die Premium SMS-Nummer 33333 die Bestellung eines Jamba! Klingelton-Abonnements. Der Vater wusste von dem Ganzen erwartungsgemäß nichts und legte nach Kenntnisnahme auch umgehend Widerspruch ein. Jamba! bestand erwartungsgemäß auf Bezahlung der Dienstleistung, was zum besagten Rechtsstreit (anwaltschaftliche Vertretung des Vaters durch Sascha Kremer) mit dem bereits erwähnten Urteil führte.

Die Begründung des Berliner Amtsgerichts läuft im wesentlichen darauf hinaus, dass der Klingeltonanbieter nicht ohne weiteres unterstellen darf, dass der Eigentümer des Handys auch das Abonnemt in Auftrag gegeben habe. Was die minderjährige Tochter anbetrifft, käme es nur dann zu einem gültigen Abonnement-Vertrag, wenn die nachträgliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten vorliegt. Dies war hier nicht der Fall, was bedeutet, dass auch kein gültiger Vertrag geschlossen wurde. Konkret verwies das Gericht auf Jambas! Verzicht hin, den Gegenüber einwandfrei zu identifizieren, was auch Minderjährigen die Möglichkeit eröffnet ohne jedwede Überprüfung über jedweden Mobilfunkanschluss die Klingelton-Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.

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Klingelton-Abos bei Minderjährigen ist Beitrag Nr. 12
Autor:
admin am 12/08/2008 um 10:31
Kategorie:
Rechtliches
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