Nachdem das Oberlandesgericht Dresden zunächst anderer Meinung war stellte der Bundesgerichtshof in seiner gestrigen Entscheidung die grundsätzliche rechtliche Basis für den Betrieb von Onlinevideorekordern klar.
Nachdem das Oberlandesgericht Dresden zunächst anderer Meinung war stellte der Bundesgerichtshof in seiner gestrigen Entscheidung die grundsätzliche rechtliche Basis für den Betrieb von Onlinevideorekordern klar.
Ein Anwalt aus Südafrika hat mir dieser Tage geschrieben, dass er mich mit 20 Prozent am Vermögen des verstorbenen Gunter Haymann, seines Zeichens Inhaber einer Diamanten Bergbaufirma, beteiligen möchte. Da heisst es doch zugreifen, so eine Chance kommt schließlich nicht alle Tage…