Trotz weitreichender Proteste und einer mittlerweile beim Bundesverfassungsreicht vorliegenden Verfassungsbeschwerde ist der zweite Teil des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung in der Bundesrepublik Deutschland zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten.
Trotz weitreichender Proteste und einer mittlerweile beim Bundesverfassungsreicht vorliegenden Verfassungsbeschwerde ist der zweite Teil des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung in der Bundesrepublik Deutschland zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten.